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Schulverein der Grundschule Salzdahlum
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Spendenkonto


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Schulverein Grundschule Salzdahlum
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Kontonummer
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614 440 300
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Bankleitzahl
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270 925 55
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Volksbank Wolfenbüttel-Salzgitter eG
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Wichtiger Hinweis: Der Schulverein ist als gemeinnützig anerkannt (siehe auch unten Satzung), das heißt, für jede Spende erhalten Sie auf Wunsch / bei Bedarf unbürokratisch eine Spendenquittung für's Finanzamt.

Wie werde ich Mitglied?

Bitte lesen Sie zunächst die unten stehende Satzung.
Füllen Sie dann das Beitrittsformular aus.
Werfen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular in den Schulbriefkasten ein oder senden Sie es an die Vorsitzende Ulrike Lindner, Himmelreich 19, Salzdahlum, 38302 Wolfenbüttel.
Vielen Dank!

Vorstand


Satzung des Schulvereins der Grundschule Salzdahlum

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen "Schulverein der Grundschule Salzdahlum e.V.".
- Er hat seinen Sitz in Wolfenbüttel (Salzdahlum) und ist im Vereinsregister eingetragen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele und Zweck des Vereins
- Der Schulverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Er dient der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge.
- Darüber hinaus macht sich der Schulverein zur Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Lehrern und dem Schulelternrat am schulischen Leben im allgemeinen mitzuarbeiten und darüber hinaus besondere pädagogische Projekte finanziell zu unterstützen.
- Bei Bedarf kann der Schulverein die Trägerschaft einer Randstundenbetreuung übernehmen, wobei die Kosten dafür von den jeweiligen Teilnehmern zu tragen sind.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
- Die Mitgliedschaft wird erworben durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung und gilt für mindestens ein Jahr.
- Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Schluss des Geschäftsjahres.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Einspruch beim Vorstand einlegen. Die endgültige Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.
§ 4 Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des zu zahlenden Mitgliedsbeitrages wird vom Vorstand festgelegt.

§ 5 Mitgliederversammlung
- Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.
- Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
- Wahl und Abwahl des Vorstandes
- Beschlussfassung über den Jahresabschluss
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
- Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
- Ein Beschluss gilt als gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden.
- Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.
§ 6 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus bis zu 7 Mitgliedern, von denen eines dem Lehrkörper der Schule angehören muss. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus
- dem Vorsitzenden des Schulvereins
- dem stellvertretenden Vorsitzenden des Schulvereins
- dem Schriftführer
- dem Kassenwart und
- bis zu drei Beisitzern.
- Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Er bleibt bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
- Der Vorstand berät über den Stand und die Planung der Arbeit und trifft Beschlussfassungen über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins.
- Der Verein wird rechtsverbindlich durch den ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
- Der Vorstand kann für gewisse Aufgaben und Geschäfte einen besonderen Vertreter bestellen. Seine Vertretungsmacht erstreckt sich im Zweifelsfall auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis mit sich bringt.
§ 7 Satzungsänderungen und Auflösung
- Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens drei Wochen vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
- Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
- Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das gesamte Vermögen an die Grundschule Salzdahlum, und zwar mit der Auflage, es entsprechend seinen bisherigen Zielen und Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemäß § 2 zu verwenden.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 11.11.1976, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Wolfenbüttel unter der Registriernummer VR 590 am 25.04.1978.
Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung im Februar 2003.
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